Abgeltungssteuer

Von | September 13, 2008

Keine Angst vor der Abgeltungssteuer: „Riester-Rente“ nicht betroffen – Verbraucherzentrale Sachsen informiert in spezieller Herbstaktion

Spar-, Anlage- und Vorsorgeprodukte werden ab Januar 2009 nicht gleichermaßen von der Abgeltungssteuer betroffen sein. So werden geförderte Altersvorsorgeprodukte zum Beispiel von der neuen Steuer nicht tangiert. Wer sich jetzt gut informiert, läuft nicht Gefahr, falsche Entscheidungen zu treffen und dadurch etwa finanzielle Verluste zu erleiden. Die Verbraucherzentrale Sachsen berät im September und im Oktober in einer speziellen Aktion interessierte Kleinanleger zu Anlageformen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Sachsen haben in den vergangenen Jahren tausende „Riester“- Sparverträge abgeschlossen. „Egal, ob es sich dabei um einen Fonds- oder Banksparplan oder um eine Rentenversicherung handelt, um die Abgeltungssteuer müssen sich diese Verbraucher keine Gedanken machen“, beruhigt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Da bis zum 60. Lebensjahr kein Zufluss des gesparten Vermögens vorgesehen ist, wird in diesem Fall auch keine Abgeltungssteuer fällig.“ Und auch in der dann folgenden Rentenbezugsphase muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Stattdessen wird in dieser Zeit Einkommenssteuer erhoben, die aber im Rentenalter regelmäßig geringer als in der Zeit des Berufslebens ausfällt. Unter diesen Gesichtspunkten werden insbesondere Riester-Fondssparverträge auch für manchen interessant, der auf seine Einzahlungen keine staatliche Förderung erhält.

Für ungeförderte Kapitallebens- und Rentenversicherungen gibt es verschiedene Konstellationen. Für ab 2005 abgeschlossene Verträge gilt: Läuft die Kapitalversicherung mindestens 12 Jahre und ist der Versicherungsnehmer bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, so ist dann die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. In allen anderen Fällen ist auf den vollen Ertrag Abgeltungssteuer zu zahlen, also zum Beispiel, wenn die Versicherung schon mit 55 ausgezahlt werden soll. Bei privaten Rentenversicherungen wiederum ist nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente steuerpflichtig, dessen Höhe wiederum vom Alter des Empfängers abhängt. Diese Steuersituation wird derzeit von Versicherern gern als Verkaufsargument hervorgehoben. „Dabei sollte bedacht werden, dass der Steueraspekt nicht alleiniges Kriterium für eine gute Geldanlage ist“, empfiehlt Hoffmann. Die Rendite fällt bei vielen Kapital- und Rentenversicherungen bedingt durch hohe Kosten nicht all zu üppig aus.

Ein weiteres wichtiges Kriterium einer guten Geldanlage ist die Sicherheit. „Auch daran sollte im Lichte der Abgeltungssteuer gedacht werden, insbesondere wenn jetzt Anbieter des Grauen Kapitalmarktes auf Verbraucher zukommen“, warnt Hoffmann. Geschlossene Fonds und stille Beteiligungen sind zwar nicht von der Abgeltungssteuer betroffen, aber es besteht grundsätzlich ein Risiko des Totalverlustes.

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