DocMorris – Mehrwertsteuer kein Wettbewerbsvorteil

Von | März 18, 2009

Der Hessische Apothekerverband e.V. (HAV) sieht laut eines Berichts des Portals „Apotheke Adhoc“ einen Wettbewerbsvorteil ausländischer Versandapotheken in der niedrigeren Mehrwertsteuer vieler europäischer Länder.

Diese Behauptung ist für DocMorris absolut unzutreffend. Denn die Rechtslage ist klar: Wer aus dem europäischen Ausland heraus erheblichen Umsatz in Deutschland macht, muss auch die deutsche Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe abführen. „Die Versandapotheke DocMorris zahlt bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2000 die Mehrwertsteuer in Deutschland an das zuständige Finanzamt in Kleve.“ sagt Michael Veigel, Finanzvorstand von DocMorris. „Ob Absicht oder Ahnungslosigkeit – das ist gezielte Fehlinformation durch die Verbandsfunktionäre.“

Die Versandapotheke DocMorris kauft ihre Arzneimittel beim deutschen Großhandel und deutschen Herstellern ein, wie jede andere Apotheke auch. Neben günstigen Preisen bietet Europas größte Versandapotheke auch gute Beratungsqualität: Mit ihren systematischen Wechselwirkungsprüfungen, freiwilligen Höchstabgabemengen und qualifiziertem pharmazeutischem Personal trägt sie entscheidend zur Arzneimittelsicherheit bei.

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