Haftung Forenbetreiber bei Nutzerbeitraegen

Von | März 10, 2009

Wenn man ein Forum betreibt, muss man dann eigentlich generell für die Inhalte dritter Personen, sog. User, haften? Rechtsanwalt Gulden schreibt hierzu wie folgt:

„Betroffen sind nicht nur die klassischen Homepage-Besitzer, sondern auch die Forenbetreiber. Aktuell häufen sich die Fälle, in denen die Bildagenturen Forenbetreiber für die in deren Foren von Dritten hochgeladenen Bildern verantwortlich machen wollen.

Hierzu hat das OLG Hamburg in zwei aktuellen Fällen in den mündlichen Berufungsverhandlungen klargestellt, dass es für Webforenbetreiber keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf mögliche Rechtsverstöße gäbe.

Die Forenbetreiber müssten vielmehr, bspw. durch eine Abmahnung, Kenntnis von dem Rechtsverstoß erlangen, bevor man ihnen ein Verschulden ankreiden könne.

Erst nach Kenntnisnahme seien sie zur Prüfung und gegebenenfalls zur Unterlassung verpflichtet. Sofern Sie keine Kenntnis hätten, sei eine Störerhaftung abzulehnen. Somit entfiele auch die Verpflichtung zur Abgabe der Unterlassungserklärung und damit auch die Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren. Mangels Verschulden sei daher auch kein Schadensersatzanspruch anzunehmen.

Die tatsächlichen Konstellationen sind vielfältig und führen in jedem Fall zu einer eigenständigen juristischen Einordnung, die es zu prüfen gilt, um eine sachgerechte Lösung herbeizuführen.“

RA Karsten Gulden, LL.M.
weitere Infos unter:
ggr-rechtsanwaelte.de

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