Internet Videorekorder fuer privaten Gebrauch zulaessig
Die Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter save.tv, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen und kann seinen Online-Videorekorder wie bisher anbieten.
Auf die Revision der Beklagten Save.TV hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Sendegesetz war von RTL und anderen privaten Fernsehsendern angestrengt worden.
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