Onlinedurchsuchung soll ausgeweitet werden

Von | März 23, 2009
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Die Große Koalition will den Einsatz von Spionage-Software auch zur Strafverfolgung erlauben. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Samstag) unter Berufung auf Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU).

Nach seiner Aussage soll die Strafprozessordnung noch in dieser Legislaturperiode ergänzt werden.

„Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen.“ Den Strafverfolgern soll zum einen zur Aufklärung schwerer Verbrechen die sogenannte „Quellen-TKÜ“ erlaubt werden. Die Bundesregierung will die Onlinedurchsuchung nicht nur zur Terrorismusbekämpfung, sondern auch in Strafverfahren erlauben.

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