DENIC – neue kurze Domains

Von | Oktober 23, 2009

Neue kurze de. Domains bei der Vergabestelle Denic

Die DENIC schafft die Einschränkungen bei der Second-Level-Domainregistrierung weitgehend ab. So kann man jetzt beispielsweise auch Domains mit nur einer Zahl oder einem Buchstaben registrieren. Bei der Registrierung der neuen Kurz-Domains gilt das „First come – first served“-Prinzip – also wer zuerst kommt, der mahlt zuerst. Erweiterte DENIC-Richtlinien geben Spielraum für neue Domains unter der TLD .de

Für Domains unter der TLD .de gelten ab dem 23. Oktober 2009 folgende Regeln:

* Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
* Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.
* Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
* Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
* Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
* Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Die DENIC eG wird die aktuellen Domainrichtlinien unter der Top-Level-Domain (TLD) .de dahingehend erweitern, dass künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. Desweiteren werden Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, für die Registrierung freigegeben. Das Registrierungsverfahren für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ). „Die jetzt geschaffenen Veränderungen reduzieren Restriktionen auf ein Minimum“, sagt DENIC- Vorstand Sabine Dolderer (CEO).

Um ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten, gilt bei der Registrierung das in vielen Bereichen bewährte „First come – first served“-Prinzip nach dem der erste eingegangene Auftrag zu einer Domain auch die Registrierung erhält.

Gegen 9.00 Uhr sind teilweise die Server einiger Domain-Provider wegen des hohen Ansturms nicht erreichbar gewesen. Auch die Seite der Denic hatte vorübergehend eine lange Ladezeit. Gute Domains, wie z.B. PC.de, TV.de waren natürlich bereits fast alle weg. Wer aber einfallsreich ist, wird vielleicht noch eine gute Zahlen-Buchstaben Kombination für eine Domain finden.

Allerdings gibt es auch hier schon wieder rechtlichen Ärger. So hat eine Anwaltskanzlei gegen die Denic eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach die Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z nicht registriert werden dürfen. Also dürfen beispielsweise die Domains „e.de“, „f.de“, „g.de“, „x.de“, „y.de“, „z.de“ bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht bei der Denic registriert werden.

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