FDP-Medienexperte kritisierte einstweilige Verfügung im Fall der No Angels Sängerin Nadja Benaissa. Das Landgericht Berlin hat der Bild-Zeitung untersagt, weiter über den Fall zu berichten. Grund: Es gebe kein öffentliches Interesse. Wie soll man in diesem Fall abwiegen? Pressefreiheit bzw. Boulevard-Journalismus versus Privatsphäre der betroffenen Person?
FDP-Medienexperte Hans-Joachim Otto hat die einstweilige Verfügung gegen die „Bild“-Zeitung wegen ihrer Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren gegen die Sängerin Nadja Benaissa kritisiert. „Niemand hat geschrieben, dass Frau Benaissa schuldig sei. Die Tatsache, dass sie in U-Haft sitzt, ist ein Vorgang, der die Öffentlichkeit interessiert“, sagte der Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Kultur und Medien der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) in Essen (Freitagausgabe). „Wenn man sich zuerst gegen die Presse wehrt und nicht gegen die Haftandrohung, dann ist das die falsche Reihenfolge“, sagte Otto weiter. Er verwies auf den Europäischen Gerichtshof, der als Maßstab ausgegeben habe, dass eine solche Berichterstattung geeignet sein müsse, eine seriöse Debatte zu befeuern. Den Fall Benaissa wertete Otto als „höchst geeignet“, eine „sehr wertvolle“ Debatte über die Ansteckungsgefahr bei HIV-Positiven auszulösen. „Insofern darf die einstweilige Verfügung keinen Bestand haben“, so Otto. Außerdem befürchtet der FDP-Medienexperte, dass die Entscheidung des Berliner Landgerichts für die einstweilige Verfügung zu mehr Klagen gegen unliebsame Presseberichterstattung führen könnte: „So ein Fall kann Trittbrettfahrer ermutigen, massenweise zu Gericht zu laufen.“
Update: Überraschende Entwicklung im Fall Nadja Benaissa – Der Strafverteidiger der No-Angels-Sängerin hat sein Mandat niedergelegt. Zu den Gründen wollte sich seine Kanzlei nicht äußern. (via: Stern)
Der Fall Nadja Benaissa – die Rechtslage